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Nr. 3399116
18.03.2024

Nord-, Mittel-, & Südamerika: Umfrage-Ergebnis Geschäftsperspektiven

Deutsche Unternehmen sehen sich in ihrem internationalen Geschäft immer mehr Handelshemmnissen ausgesetzt. Dieses Bild ergibt sich aus der aktuellen Umfrage "Going International" der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) unter knapp 2.400 Firmen.
Lokale Zertifizierungsanforderungen, Sanktionen, verstärkte Sicherheitsanforderungen und eine intransparente Gesetzgebung sind die meistgenannten Hemmnisse bei denen die befragten Unternehmen eine Zunahme beobachten.
Die Unternehmen erwarten für das US-Geschäft überwiegend eine Verbesserung ihrer Geschäfte in den kommenden zwölf Monaten. Zumindest etwas besser als im globalen Durchschnitt beurteilen Unternehmen ihre Geschäftsperspektive in Süd- und Mittelamerika. Die aktuelle Geschäftssituation wird dagegen eher trübe eingeschätzt. In Kanada halten sich die positiven und negativen Erwartungen die Waage. Für das Mexiko-Geschäft überwiegen die negativen Erwartungen der international tätigen Unternehmen leicht.
Höhere Zölle, als beispielhaftes tarifäres Handelshemmnis, nennen Unternehmen insbesondere beim Warenhandel mit dem UK, Nordamerika und China. So hat beispielsweise das nordamerikanische Land Mexiko 2023 auf über 500 Produkte im Stahl-, Chemie- und Textilsektor mit gerade einmal zwei Wochen Vorwarnung Zölle von bis zu 25 Prozent eingeführt.
Zwang zu Local Content, einem nicht-tarifären Handelshemmnis, beobachten die Unternehmen insbesondere in China und in den USA. Der US Inflation Reduction Act (IRA) enthält etwa Local-Content-Vorschriften, an die staatliche Steuervergünstigungen in Bereichen wie der Automobilindustrie oder erneuerbaren Energien gebunden sind.
Quelle: DIHK
International

Der Außenwirtschaftspodcast: „Aus der Pfalz in die Welt"

Im Zug, im Auto oder im Büro – den Außenwirtschaftspodcast der IHK Pfalz gibt es jetzt flexibel abrufbar auf allen gängigen Streaming-Portalen. In regelmäßigen Abständen nimmt sich das Team International der IHK Pfalz ein Thema vor, klärt auf über Hintergründe und gibt Unternehmerinnen und Unternehmern praktische Tipps an die Hand. Hören Sie rein in die spannende Welt des internationalen Handels!
Nutzen Sie auch die weiteren Einstellungen (“drei Punkte-Button”) für die Episodeninformationen und um per Kapitelmarken direkt zu ihrem Unterthema zu springen.

#2: Brasilien – Wie importiere ich Dienstleistungen?

Mercosur, Steuerreform und das Jubiläum "200 Jahre Auswanderung nach Brasilien aus der Pfalz"! Wie blickt Regina Simon von der Kanzlei FCR Law auf Brasilien in 2024?
Die Anwältin aus Sao Paulo erklärt, welche Entwicklungen sich abzeichnen und welche Branchen sich aktuell im Aufschwung befinden.
Der Import von Dienstleistungen ist die Grundlage vieler Pfälzer Unternehmen mit Brasiliengeschäft. Wie gehe ich hierbei geschickt vor und vermeide hohe Kosten? Unser Gast gibt hilfreiche Tipps für den erfolgreichen Import Ihrer Dienstleistung.

#1: Entsendung von Arbeitkräften nach Frankreich

Sie haben Ihren ersten Auftrag aus Frankreich bekommen und fragen sich, was es nun alles zu beachten gibt? Oder sind Sie bereits aktiv im südwestlichen Nachbarland und möchten auf dem neuesten Stand bleiben?
Frank Panizza interviewt in der ersten Folge unseren Frankreich-Experten Kai von Linden (beide IHK Pfalz), der uns erklärt, welche Schritte bei einer Entsendung nach Frankreich zu gehen sind. Was hat es mit dem dem Portal SIPSI auf sich und wofür benötigt man den “Vertreter vor Ort”? Welche Tipps und Tricks kann man beherzigen? Wo lauern die Fallstricke? Das und vieles mehr hören Sie jetzt in unserer neuen Folge. 



08.02.24

„Südamerika hat enormes Potenzial“

Im Interview: Cristiana Xavier de Brito ist Direktorin für institutionelle Beziehungen und Nachhaltigkeit der BASF in Südamerika. Die in São Paulo lebende Brasilianerin ist zudem Vorsitzende des Kuratoriums der ECO+ Stiftung der BASF und hat auf der Frankfurter Buchmesse ihr erstes Buch „Alpha Woman – Inspiring Leadership" vorgestellt. Darin zeigt sie zehn Beispiele für inspirierende weibliche Führung in Brasilien auf.
Welche Möglichkeiten bietet Südamerika als Standort?
„Wir sehen in Südamerika ein enormes grünes Potenzial in der Region, das wir als Green Powerhouse bezeichnen. Mit anderen Worten: Die Region verfügt über reichhaltige und wertvolle natürliche Ressourcen für die Entwicklung nachhaltiger Lösungen mit einem geringen CO2-Fußabdruck. In Brasilien, dem wichtigsten Agrarmarkt der Region, erwirtschaftet die Landwirtschaft etwa ein Viertel des Bruttoinlandsprodukts. Das Land verfügt über privilegierte Umweltbedingungen für die Produktion von überwiegend sauberer Energie.

Die BASF hat in der Region Südamerika 13 Produktionseinheiten, 24 Forschungs- und Entwicklungszentren sowie ein Shared Services Hub in Uruguay mit insgesamt mehr als 6.000 Mitarbeitern. Die Betriebsstätten haben nicht nur einen bedeutenden Einfluss auf die lokale Wirtschaft, indem sie Arbeitsplätze schaffen, sie fördern auch Investitionen und Innovationen in der Region.”
Wie stehen Sie zu einem möglichen Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem Mercosur?
„Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem Mercosur hat sowohl für die Europäische Union als auch für den Mercosur große strategische und wirtschaftliche Bedeutung. Der Mercosur stellt einen bedeutenden Markt für EU-Ausfuhren dar.

Das Abkommen wird die Einfuhrzölle auf mehr als 90 Prozent der in den Mercosur exportierten EU-Erzeugnisse abschaffen und die Zölle auf bestimmte Produkte schrittweise liberalisieren, um einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen. So werden beispielsweise die Zölle auf chemische Erzeugnisse, die bis zu 18 Prozent betragen können, über einen längeren Zeitraum hinweg schrittweise abgebaut, um eine faire und ausgewogene Anwendung des Abkommens zu gewährleisten.

Nicht zuletzt spiegelt das Abkommen auch unser gemeinsames Engagement für Werte wider, indem es detaillierte Verpflichtungen zu Handel und nachhaltiger Entwicklung enthält, die wichtige Themen wie Klimawandel und Arbeitsnormen abdecken.”
Die ECO+ Stiftung entwickelt Lösungen für nachhaltiges Wirtschaften. Können Sie uns ein praktisches Beispiel nennen, wie die Stiftung aktiv ist?
„Die Stiftung Eco+ erhielt kürzlich internationale Anerkennung von einem der weltweit führenden Foren für Nachhaltigkeit und Ökobilanzierung, dem Life Cycle Management Kongress. Die Einrichtung wurde für die Ergebnisse des Programms Demarchi&Jaboatão + Ecoeficientes ausgezeichnet, das in den beiden BASF-Produktionsstätten für Dekorations- und Autolacke in Brasilien entwickelt wurde.

Die Initiative zielt darauf ab, die Produktion zu maximieren, ohne die Menge der verwendeten natürlichen Ressourcen wie Wasser und Rohstoffe zu erhöhen – und diesen Verbrauch oft sogar zu reduzieren. Die von der Eco+ Stiftung durchgeführten Berechnungen halfen den Fabriken, den Stand ihrer nachhaltigen Produktion zu verstehen, um Verbesserungen umzusetzen.”
In „Alpha Woman“ zeigen Sie Beispiele für weibliche Führung in Brasilien auf. Wie kam es zu dem Buch?
„Im Jahr 2016 habe ich zusammen mit anderen Kolleginnen ein Frauennetzwerk für Südamerika gegründet, das mit anderen globalen Netzwerken verbunden ist. Ich wollte verstehen, warum Organisationen, obwohl sie Ziele und Vorgaben haben, nur wenige Frauen in Führungspositionen haben, und ich wollte helfen, diese Situation zu ändern.

Das Buch ist ein Porträt heutiger brasilianischer Frauen und eine Hommage an ihre Authentizität, Kreativität und Widerstandsfähigkeit, mit der sie ihr privates und berufliches Leben führen; Eigenschaften, von denen wir eine Menge lernen können.”

06.02.24

Brasilien hebt den Mindestlohn an

Brasilien erhöht den Mindestlohn gegenüber dem Vorjahr 2023 um 6,97 Prozent. Seit dem 1. Januar liegt der neue Mindestlohn nun bei 1.412 R$. Dies enspricht etwa 404 Euro. 
Mit dem Gesetz 14.663/23 ist eine sogenannte permanente Wertsteigerung des Mindestlohns vorgesehen. Danach wird der Mindestlohn jedes Jahr an die Inflation und das Bruttoinlandsprodukt angepasst.
Die neue Berechnung zur Bestimmung des Mindestlohns basiert laut Art. 3 Gesetz 14.663/23 auf zwei Indikatoren:
  • Inflation - Indikator, der dazu dient, die Erhaltung der Kaufkraft des Lohns zu schützen und
  • Bruttoinlandsprodukt - Indikator, der dazu dient, den Wert des Lohns tatsächlich zu erhöhen.
Dem neuen Gesetz nach entspricht die Berechnung des jährlichen Mindestlohns der Summe aus dem Inflationsindex des Vorjahres und dem Wachstumsindex des Bruttoinlandsprodukts (BIP) der letzten zwei Jahre. Die Inflation wird in Brasilien anhand des nationalen Verbraucherpreisindexes gemessen. Im Falle einer negativen BIP-Wachstumsrate wird der Mindestlohn nur um den Verbraucherpreisindex angepasst.
Auf der Grundlage der oben genannten Berechnung legt die Bundesregierung den monatlichen, täglichen und stündlichen Mindestlohn per Dekret fest (Art. 4 Gesetz 14.663/23).
19.01.24

Neue Wirtschaftsreisen für 2024

USA bis Usbekistan – Indien bis Israel: Das Wirtschaftsministerium Rheinland-Pfalz veranstaltet auch dieses Jahr wieder Wirtschaftsreisen in zahlreiche Länder. Das vollständige Programm der Wirtschaftsreisen gibt es hier.
Die Reisen des Außenwirtschaftsprogramms Rheinland-Pfalz bieten Ihnen zahlreiche Vorteile.
  • Individuell organisierte Unternehmensgespräche mit potentiellen Geschäftspartnern in den Zielmärkten
  • Unternehmens- und Projektbesichtigungen
  • Hochrangige politische Begleitung zur Unterstützung Ihrer Interessen im Ausland
  • Organisation von Empfängen zur Vertiefung Ihrer Kontakte
  • Gewährung von Zuschüssen nach dem Messeförderungsprogramm
  • und vieles mehr


25.10.23

Brasilien: Neuerungen beim "ex-tarifario"-Zollregime

Die brasilianische Kammer für Außenhandel hat mit den Resolutionen GECEX 520 und 521 vom 22. September 2023 weitere Zollerleichterungen im Rahmen des "ex-tarifario"-Zollregimes für Kapitalgüter und IT-Produkte vorgenommen.

Die brasilianische Außenhandelskammer (Câmara de Comércio Exterior) hat das "Ex-tarifario" Regime mit den Resolutionen 322 (für Kapitalgüter) sowie 323 (für IT-Produkte) bis Ende 2025 ausgeweitet. Zollsenkungen auf null Prozent gelten damit für eine Reihe an Produkten des brasilianischen Zolltarifs beispielsweise aus dem Sektor Maschinen, Apparate und Geräte (Kapitel 84, 85, und 90) seit dem 1. Mai 2022 bis zum 31. Dezember 2025. 
Kürzlich hat die Kammer für Außenhandel mit den Resolutionen GECEX 520 und 521 vom 22. September 2023 weitere Zollerleichterungen für Kapitalgüter und IT-Güter vorgenommen. Mit der Resolution GECEX 500 vom 21. Juli 2023 und 522 vom 22. September 2023 wurden einige Produkte aus dem Regime entfernt.  
Die regulären Zölle für diese Güter können zum Beispiel 16 und 11,2 Prozent betragen. 
Für IT-Güter und Kapitalgüter, die in Brasilien nicht oder nicht konkurrenzfähig hergestellt werden können, gewährt die Kammer für Außenhandel im Rahmen des Regimes regelmäßig Zollerleichterungen und passt diese jeweils der aktuellen ökonomischen Lage an. Der brasilianische Zolltarif führt sie als "Ex-Tarifpositionen" ("Ex-tarifários") nach der jeweils zugehörigen Unterposition auf. Aktuell sind die Einfuhrzölle für viele von "Ex-tarifário" betroffene Produkte auf null reduziert. Damit möchte das Ministerium für Entwicklung, Industrie, Handel und Dienstleistungen (Ministério de Estado do Desenvolvimento, Indústria, Comércio e Serviços) technologische Innovationen unterstützen (Quelle: GTAI).